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Transportbuchung
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€
- offen -
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Tourdaten
Tournummer:
Transportdatum:
01.01.1970 - 01.01.1970
Tranportziel:
Teilnehmer
Anzahl Motorräder:*
Anzahl Fahrer:*
Anzahl Beifahrer:*
Preis
Transportpreis:
€
Bemerkung
Bemerkung:
Beförderungsvereibarung:
- Ladungssicherung der Motorräder auf dem LKW. - Ladungssicherung der Motorräder in der Transportbox durch den Kunden. - Transport vom vereinbarten Abholpunkt zum Zielort und zurück. - Die Motorräder sind nicht gegen Beschädigung während der Verladung, und des Transportes versichert. Eine Versicherung kann auf Wunsch gegen - Kostenübernahme separat eingedeckt werden. - Transport wird durchgeführt nach unseren AGB. - Motorrad-Stockmaß 1,30 m, höher auch mögl. Zulage pauschal 45 € pro Motorrad. - Gesamtlänge bis 2,43 m, länger auch mögl. Zulage pausch. 45 € pro Motorrad
Transportbedingungen:
Die Transportbedingungen werden mit Antritt des Transportes anerkannt 1. Anmeldung / Vertragsabschluss Mit der Anmeldung bieten Sie M.T.L. den Abschluss eines Transportvertrages verbindlich an. Der Auftrag muss schriftlich erfolgen, die Annahme des Transportvertrages kommt in Form unserer schriftlichen Bestätigung zustande. Er gilt für alle Fahrzeuge, die im Transportauftrag aufgeführt sind. Alle Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. 2. Zahlungsbedingungen / Transportunterlagen Nach Erhalt der Transportbestätigung erhalten Sie eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 200,- € die sofort fällig ist. Vor Antritt der Tour erhalten Sie Ihre Transportunterlagen und eine Schlussrechnung, die vor Antritt der Tour komplett bezahlt sein muss. 3. Haftung / Haftungsausschluss Wir haften im Rahmen der ADSp (Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen) für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordentliche Erbringung der vereinbarten Leistungen. M.T.L. haftet nicht für Leistungen, die mit einem besonderem Risiko verbunden sind und auf eigene Gefahr erfolgen. Wir schließen jede Haftung für Minderleistungen und/oder Schäden aus, welche durch andere Dienstleistungsunternehmen verursacht werden. Schäden an Gepäck oder Frachtgut sind von Ihnen sofort und direkt vor Ort mittels Schadensanzeige an M.T.L. anzuzeigen. Jeder Kunde verpflichtet sich, sein Motorrad in die Transportbox einzufahren, und mit den von M.T.L. zur Verfügung gestellten Mitteln zu sichern. Lack- und Kratzschäden sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen. 4. Leistungen / Preise / Änderungen Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Produktleistungsbeschreibung von M.T.L. Berechtigte Gründe für Änderungen, die sich z.B. aus Währungsschwankungen, Preiserhöhung seitens unserer Vertragspartner, Erhöhung der Energiepreise, Steuern, Versicherungsbeiträge etc. ergeben, sind dann gestaffelt, sofern Sie nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen und wir Sie rechtzeitig davon in Kenntnis setzen. Wir behalten uns vor, den Transportpreis nach Abschluss des Vertrages bis zu einer Frist von 14 Tagen vor Tourbeginn aus o.g. berechtigten Gründen zu ändern. Nachbelastungen der Fahrt sind möglich. 5. Rücktritt Die Buchung eines Motorrad-Transportes ist verbindlich. Bei Rücktritt werden 100 % des Transportpreises fällig. Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Reiserücktrittsversicherung bezogen auf Transport, Flug und Hotel. 6. Mindestteilnahmezahl / Absage M.T.L. ist berechtigt, vom Transport zurückzutreten, wenn a) die Mindestanzahl der Transportmenge nicht zustande kommt b) aufgrund höherer Gewalt In solchen Fällen wird ein Ersatzangebot gestellt oder bei Nichtannahme des Ersatzangebotes der volle Transportpreis erstattet. Darüber hinaus besteht kein weiterer Anspruch. 7. Pass / Visa / Gesundheit / Zoll / Dokumente Für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll-, Impf-, Führerschein- und Devisenbestimmungen ist jeder, den den Transport in Anspruch nimmt, selbst verantwortlich. Es gelten zusätzlich Geschäftsbedingungen für Motorradtransporte sowie die allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) neuester Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach §431 HGB für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf 5,00 Euro je Kilogramm. Gerichtsstand ist Lemgo. 8. Zusätzlicher Versicherungsschutz Die in Punkt 8 genannte Haftung für Schäden ist erweiterbar. Falls dies erwünscht wird, muss dies vor Vertragsabschluss bekannt gegeben werden. Die Kosten hierfür werden gesondert berechnet .
Ich bin mit den Beförderungsvereinbarungen einverstanden.
Ich bin mit den Reisebedingungen einverstanden.
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